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Entsendemodell über eine polnische Firma.

 

 

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Beim sogenannten Entsendemodell wird vom Pflegebedürftigen oder einem Familienangehörigen ein ausländisches Unternehmen, meist aus Ost- oder Südosteuropa, beauftragt, das Betreuungs- und Haushaltsdienste anbietet. Das Unternehmen entsendet dann eine bei ihm tätige Pflegekraft in den Haushalt des Auftraggebers. Diese Entsendung ist im Rahmen der Europäischen Dienstleistungsfreiheit und der EU-Entsenderichtlinie möglich.

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Das müssen Sie nicht selber organisieren: Als deutsche Agentur ist FrankenPlus Ihr Kontakt zu Entsendefirmen im Ausland. Deren Pflegekräfte sind in ihrem Heimatland angestellt und zahlen dort Steuern und Sozialbeiträge.

 

Mit der Pflege selbst haben wir als deutsche Vermittlungsagentur nichts zu tun. Dürfen wir wegen der gesetzlichen Bestimmungen auch nicht. Das wäre ein Verstoß gegen das Entsenderecht. Den Vertrag über die Personaldienstleistung dürfen deutsche Familien nur mit dem Entsendeunternehmen im Ausland schließen. Pflegekräfte, die beim Entsendeunternehmen angestellt sind, unterliegen dem Weisungsrecht der Entsendefirma, nicht dem der Familie. Es gelten die EU-Dienstleistungsrichtlinien für Arbeitszeit, Ruhezeit und Urlaub.

 

Wir arbeiten mit diversen Personalanbietern zusammen. Im Regelfall können wir Ihnen innerhalb nur einer Woche eine Pflegekraft vermitteln.

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Der Vorteil beim Entsendemodell besteht darin, dass Sie sich als Kunde um nichts kümmern müssen.

Informationen zum Entsendemodell

Faire Preisgestaltung nach festgelegten Sätzen

Keine versteckten zusätzlichen Kosten

Alle Pflegekräfte sind bei unserem Personaldienstleistern angestellt. Die Sozialabgaben unserer vermittelten Kräfte, heißt die Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung sowie die Pflegeversicherung werden an die deutsche Sozialversicherung entrichtet. 

Mit welchen Kosten müssen Sie rechnen?

Die Pflegekräfte erhalten bei Ihnen Kost und Logis.
Der Preis der 24 Stunden Pflege ist abhängig von der Qualifikation, den Anforderungen und den Deutschkenntnissen des Personals.

Wir arbeiten mit verschiedenen Personalanbietern zusammen und können Ihnen dadurch verschiedene Preisangebote anbieten.

Die monatlichen Kosten errechnen sich nach Pflege- und Zeitaufwand und gewünschter Sprachkategorie. 


Die Betreuung von zwei Personen.

Für zwei zu betreuende Personen gestalten sich die Kosten bei jedem Personalanbieter unterschiedlich. Im Durchschnitt muss man für die zweite zu betreuende Person 20% bis 30% zusätzlich rechnen.

Feiertage
Unserer Pflegekräfte erhalten Feiertagszuschläge. Die Feiertage sind im Vertrag gesondert aufgelistet.

Welche Kosten sind vertraglich beinhaltet?
Unsere Personalanbieter bezahlen damit das Gehalt der Pflegekräfte, die Fahrtkosten des internationalen Linienbustransfers, die Sozialabgaben, Steuern, Versicherungen und Bearbeitungsgebühr.

Zahlen auf Rechnung
Die Rechnungen erhalten Sie jeweils zum 15. eines Monats und zum Monatsende. Bei einigen Anbieter erhalten Sie eine monatliche Rechnung.
 

Finanzielle Vorteile

Für die Betreuung durch eine ausländische Kraft können Sie auch das Geld Ihres Pflegegrades mit einbeziehen. Zusätzlich sind Betreuungskosten zum Teil steuerlich absetzbar.

Ausfüllen des Fragebogens

Aktuell:

Unsere Kräfte werden in Deutschland Sozialversichert, das heißt: 

Es werden keine A1 Bescheinigung mehr durch den polnischen Träger benötigt.

Die Pflegekräfte werden künftig keine polnischen EKUS Karten mehr erhalten. Sie erhalten dafür eine elektronische Gesundheitskarte der deutschen Krankenkasse, die Ihnen sicherlich bekannt ist.

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Bei der Einstufung in einen Pflegegrad kann das

Pflegegeld in Anspruch genommen werden.

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Diese Leistung beträgt monatlich:

 

         0 Euro bei dem Pflegegrad 1

     332 Euro bei dem Pflegegrad 2

     573 Euro bei dem Pflegegrad 3     

     765 Euro bei dem Pflegegrad 4

     947 Euro bei dem Pflegegrad 5

 

Zusätzlich zur oben genannten Geldleistungen der Pflegegrade kann das Verhinderungspflegegeld (derzeit 1.612 € jährlich) bei der Pflegekasse beantragt werden.

Außerdem können die Betreuungshilfe-und Pflegekosten bis zur einer Höhe von 4.000 € als haushaltsnahe Dienstleistungen bis 20% steuerlich geltend gemacht werden.

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Die Angehörigen, die die Kosten der Betreuung und Pflege von Familienmitgliedern tragen, können diese als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen.

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Diese Darstellung ersetzt keine steuerliche Beratung.

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Nützliche Informationen und was Sie zur neuen Pflegereform noch wissen sollten, finden Sie auf dem nachfolgenden Link der Verbraucherzentrale.

Sie interessieren sich für eine Pflegekraft?

Laden Sie den Fragebogen herunter und senden Sie ihn an info@frankenplus.de. 

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