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Selbständige Pflegekraft mit Gewerbe.

Was bedeutet selbstständige Tätigkeit der Pflegekraft?

Selbstständige Tätigkeit bedeutet, dass die Pflegekraft ihre Tätigkeit als eigenständige Unternehmerin und nicht als Arbeitnehmerin des Pflegebedürftigen oder eines Entsendeunternehmens erbringt.

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Das Angebot zur Betreuung in häuslicher Gemeinschaft ist zukünftig fast nur durch selbstständige Dienstleister realisierbar. Allein aus arbeitsrechtlicher Sicht ist es nicht anders möglich, denn auch Rufbereitschaftsdienste müssen nach neuester Rechtsprechung regulär vergütet werden und zählen zur Arbeitszeit. Nur selbstständige Dienstleister sind in der Lage, ihre Leistungen zu den selbst gewählten Konditionen anzubieten. Sie legen ihre Preise eigenständig fest. Dabei sind sie nicht an den deutschen Mindestlohn gebunden. Zudem zeichnet sich dieses Modell durch seine hohe Transparenz aus. Es regelt klar, welche Einnahmen und Kosten welche Vertragspartei für die jeweiligen Leistungen erhält, was bei unseren Alltagshilfen hochgeschätzt wird.

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Bei einer Gewerbeanmeldung in Deutschland sind die in Deutschland geltenden Vorschriften einzuhalten. Das Gewerbe muss beim zuständigen Gewerbeamt am künftigen Firmensitz angemeldet werden. Sobald das Gewerbe angemeldet und der Gewerbeschein erteilt ist, informiert das Gewerbeamt u. a. automatisch das Finanzamt und die zuständige Berufsgenossenschaft. Bei Begründung einer selbstständigen Tätigkeit muss sich die selbstständige Person innerhalb der ersten Woche nach Aufnahme der gewerblichen Geschäftstätigkeit bei der zuständigen Berufsgenossenschaft melden. Außerdem muss sie über eine geeignete Krankenversicherung verfügen.

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Bei einer Gewerbeanmeldung in Polen muss die A1 Bescheinigung als Bestätigung vorliegen.

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Wichtige Kriterien die eine Scheinselbständigkeit ausschließen:

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  • die Selbstbestimmung des Zeitpunktes an dem sie eine Betreuung übernehmen wollen

  • die Dauer ihres Einsatzes und ob noch einmal einen Einsatz übernehmen wollen

  • welchen der ihnen vorgeschlagenen Aufträge sie annehmen möchten

  • die Höhe des geforderten Honorars für die angebotenen Leistungen

  • den Einsatzort, an dem sie ihre Leistungen erbringen wollen 

  • der Abschluss rechtlich abgesicherter Dienstleistungsverträge

  • die rechtliche korrekte Rechnungsstellung im eigenen Namen

  • den Erhalt des jeweiligen Honorars auf das eigene Konto

  • die ordnungsgemäße Erfassung beim zuständigen Finanzamt

  • die Übernahme von verschiedenen Auftraggebern pro Kalenderjahr

  • das fehlende Anrecht auf bezahlten Urlaub und finanziellen Ausgleich im Krankheitsfall

  • der Abschluss der privaten Krankenversicherung

  • die Mitgliedschaft in zuständigen Berufsgenossenschaften und Handelskammer

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